Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2019

Mit dem Erscheinen der vorliegenden Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

1. Allgemeines

Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) und alle damit verbundenen von der IpD GmbH selbst und / oder von deren Fachübersetzern / Subunternehmern erbrachte Leistungen wie Fremdsprachensatz, DTP, Lokalisierung etc. sind reine Dienstleistungen.

2. Geltungsbereich

Die IpD GmbH erbringt Ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Die IpD GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die IpD GmbH betreibt eine Übersetzungsagentur. Die Übersetzungen werden nicht nur von der IpD GmbH selbst vorgenommen, sondern auch von ihren beauftragten unabhängigen Fachübersetzern und anderen Subunternehmern. In allen Fällen bestehen aber Vertragsbeziehungen ausschließlich zur IpD GmbH und nicht zu den jeweiligen Fachübersetzern / Subunternehmern direkt.

Die Auftraggeber verpflichten sich auch über die Dauer des Vertrages hinaus keine direkten Geschäftsbeziehungen zu den Fachübersetzern / Subunternehmern der IpD GmbH aufzubauen und zu unterhalten.

3. Zustandekommen des Vertrages

Durch Erhalt eines schriftlichen Auftrags (auch per Fax oder Internet) oder die telefonische Beauftragung auf der Grundlage eines von der IpD GmbH an den Auftraggeber schriftlich, per Fax oder per Internet übermittelten und zeitlich befristeten Angebots kommt der Vertrag zustande.

Der Auftraggeber gibt bei der Auftragserteilung die exakte Zielsprache (z.B. englisch für GB), das Fachgebiet, das Format des Ausgangstextes (z.B. MS-Word-Datei, hardcopy...), den Verwendungszweck, den gewünschten Liefertermin sowie gegebenenfalls besondere Terminologiewünsche an. Für finanzielle Einbußen, Verzögerungen und Mängel, die aufgrund unterbliebener Mitteilung entstehen und zu mangelhaften Dienstleistungen führen, haftet der Auftraggeber.

4. Leistungsumfang

Die IpD GmbH verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in einer anderen Sprache wiederzugeben und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß und mentalitätstreu nach allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.

Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, z.B. Terminologielisten bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. Fachausdrücke werden ansonsten nach den Qualitätsmaßstäben wie oben beschrieben und allgemein üblich übersetzt. Die Fachübersetzer der IpD GmbH entscheiden in diesem Fall nach pflichtgemäßem Ermessen über das zu verwendende Vokabular.

Eine Zurückweisung kann erfolgen bei Texten mit strafbaren Inhalten und Texten, die gegen die guten Sitten verstoßen. Im Übrigen kann der Text bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgewiesen werden, die eine Bearbeitung des Textes unzumutbar erscheinen lassen wie z. B. Unlesbarkeit, schlechte Formatierung, usw. Die bis zum Zeitpunkt der Zurückweisung anfallenden Kosten können von der IpD GmbH geltend gemacht werden.

Zusatzleistungen wie DTP, Bearbeitung von besonderen Dateiformaten etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

5. Termine

Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von der IpD GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen nicht vor vollständiger Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen.

Lieferzeiten bzw. Lieferterminangaben sind für die IpD GmbH unverbindlich, wenn die termingerechte Auftragsausführung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder verzögert wird. Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Verkehrsstörungen, Post- und Eisenbahnstreiks im In- und Ausland, Ausfall der Stromversorgung, Aufruhr, Notstand usw.) berechtigen den Auftraggeber nicht, bereits in Arbeit genommene Aufträge zu annullieren. Während der Zeit solcher Ereignisse ist der Ablauf vereinbarter Lieferfristen unterbrochen. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die betreffende Störung beseitigt oder beendet ist.

Die IpD GmbH kommt bzgl. vereinbarter Liefertermine / Lieferfristen erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber die IpD GmbH nach besagtem Termin schriftlich zur Auslieferung der Arbeitsleistung angemahnt und eine angemessene Nachfrist eingeräumt hat. Die Nachfrist richtet sich nach dem jeweiligen Auftragsumfang und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Anmahnung. Erst nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber die Annahme der Arbeitsleistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten, womit seinerseits alle Ansprüche erlöschen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

Verzögerungen oder Probleme die durch einen der nachfolgenden Umstände eintreten hat die IpD GmbH nicht zu vertreten:

  • Störungen und / oder Ausfälle an Netzwerk und Server der IpD GmbH.
  • Störungen und / oder Probleme bei der elektronischen Datenübertragung, z.B. über das Internet.
  • Störungen und / oder Probleme bei der Post oder dem sonst durch die IpD GmbH mit dem Transport beauftragten Unternehmen.
  • Unvorhersehbare Verhinderung oder Krankheit des beauftragten Fachübersetzers / Subunternehmers.

6. Erfüllung und Gefahrenübergang

Die Leistungsgefahr geht mit der Übergabe des Arbeitsergebnisses an die Post, an das sonst durch die IpD GmbH mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder mit dessen protokollierter Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z.B. Internet) auf den Auftraggeber über.

Die Rücksendung von Unterlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

7. Gewährleistung / Haftung

Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Übersetzung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, fertigen die Fachübersetzer / Subunternehmer der IpD GmbH die Übersetzung des Textes nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information an.

Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen (Eingang bei der IpD GmbH), keine schriftlichen Einwendungen, so gilt die Dienstleistung der IpD GmbH als vertragsgemäß erbracht. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Dienstleistung zustehen könnten.

Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 14-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und der IpD GmbH ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Arbeitsleistung ungeprüft weitergegeben hat, ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personen- und nähere und entferntere Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt insbesondere für Schäden die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Übersetzung nicht auf technische und sachliche Richtigkeit überprüft hat.

Die IpD GmbH haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus unerlaubter Handlung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung aus § 280 (1) BGB in Verbindung mit §§ 281, 282 BGB ist beschränkt auf den Höchstbetrag der von der IpD GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung, soweit diese eintrittspflichtig ist. Wünscht der Auftraggeber Absicherung gegen ein höheres Schadensrisiko, so kann auf sein Verlangen und seine Kosten eine Einzelfallversicherung abgeschlossen werden; das Verlangen bedarf der Schriftform.

Die IpD GmbH haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Ausgangstexte verursacht wurden.

Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er keinen Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.

Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist und lässt er der IpD GmbH vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne die Freigabe der IpD GmbH, so haftet der Auftraggeber.

Wird die IpD GmbH aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber die IpD GmbH in vollem Umfang von der Haftung frei.

Für vom Auftraggeber beigestellte Materialien, Auftragskomponenten, gegebene Eigenschaftszusicherungen, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt die IpD GmbH, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. Die IpD GmbH ist nicht verpflichtet, diese im Sinne des Produkthaftungsgesetzes und / oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Auftraggeber uneingeschränkt und stellt die IpD GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme vollumfänglich frei. Aus offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche gegen die IpD GmbH geltend machen.

Die Übersetzung von Rechtstexten wird von Fachübersetzern mit Fachgebiet Recht vorgenommen. Es handelt sich dabei um die Übertragung des Inhaltes in eine andere Sprache, nicht um dessen Umarbeitung oder Anpassung an das jeweils nationale Recht. Die Übersetzer sind keine Juristen.

Bei der nur auszugsweisen Übersetzung einzelner Textabschnitte haftet die IpD GmbH nicht für eventuelle sich aus dem fehlenden Sinneszusammenhang ergebende Mängel.

Für den Verlust von an die IpD GmbH übergebene Unterlagen und Dateien haften die IpD GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust von an die IpD GmbH übergebene Unterlagen und Dateien durch Feuer-, Wasser- oder Sturmschäden sowie bei Abhandenkommen infolge Einbruch oder Diebstahl besteht seitens der IpD GmbH keine Haftung. Bei Verlust infolge grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters beschränkt sich die Haftung der IpD GmbH auf die Kosten der Wiederbeschaffung.

Eine Gewährleistung für die richtige Wiedergabe von Namen, Zahlen, Einheiten und Anschriften bzw. nicht übersetzbaren Fachbegriffen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die richtige Wiedergabe von Namen, Zahlen, Einheiten und Anschriften bzw. nicht übersetzbaren Fachbegriffen vor Verwendung und / oder Weitergabe der Übersetzung an Dritte zu prüfen.

8. Stornierung / Kündigung

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen. Wird ein erteilter Auftrag vom Auftraggeber gekündigt, so werden die von der IpD GmbH bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig berechnet. Falls die Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeit der IpD GmbH erfolgt, so werden in jedem Fall 30% des Gesamtauftragswertes zur Zahlung fällig.

9. Preise

Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in EUR, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es kann eine Abschlagszahlung entsprechend den gelieferten und abgenommenen Teillieferungen in Rechnung gestellt werden. Alle in den Angeboten der IpD GmbH genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.

10. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, stellt die IpD GmbH ihre Dienstleistung unmittelbar nach Fertigstellung in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ab Rechnungsdatum sofort, rein netto, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Zurückbehaltung, per Überweisung, per Scheck oder bar fällig.

Erfolgt bei Fälligkeit die Zahlung nicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Verzugsfall ist die IpD GmbH unbeschadet etwaiger weitergehender Ansprüche berechtigt, Zinsen und Provisionen gemäß den üblichen Sätzen deutscher Banken für kurzfristige Kredite, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bis zum Eingang der vollständigen Forderung zu berechnen. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand oder werden der IpD GmbH Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers mindern können (z. B. Konkurs- oder Vergleichsantrag, negative Auskunft von anerkannten Kreditschutzorganisationen usw.), kann die IpD GmbH jede weitere Lieferung von Vorauskasse abhängig machen, sowie gestundete Forderungen und / oder hereingenommene Wechsel unbeschadet der Laufzeit sofort fälligstellen.

11. Geheimhaltung / Viren / Datenschutz

Alle der IpD GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen werden vertraulich behandelt, und die IpD GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der IpD GmbH für den Auftraggeber bekannt werden.

Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikationen in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und der IpD GmbH und ihren Fachübersetzern / Subunternehmern kann die IpD GmbH einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte zugreifen.

Die IpD GmbH ist bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein 100%iger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen. Schadenersatzansprüche aus Folge der Übertragung von Viren oder anderen Sabotageprogrammen sind daher ausgeschlossen.

Im Rahmen und in den Grenzen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist die IpD GmbH berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu verarbeiten und zu speichern.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Arbeitsleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der IpD GmbH. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für eine Regelungslücke.

Für die Rechtsverhältnisse zwischen der IpD GmbH und dem Auftraggeber gilt das Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Stuttgart.